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Veränderliche Werte für 2012
Voraussichtliche Beiträge und Grenzwerte ab dem Beitragszeitraum Jänner 2012
Höchstbeitragsgrundlagen und Geringfügigkeitsgrenzen
Tägliche Höchstbeitragsgrundlage: 141,00 Euro
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage: 4.320,00 Euro
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer/innen
ohne Sonderzahlungen 4.935,00 Euro
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 376,26 Euro
Grenzwert für die "Dienstgeberabgabe": 564,39 Euro
Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Anspruchszinsen
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils
geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs. 2, 212a Abs. 9, § 205 Abs. 2 BAO).
Der Basiszinssatz wurde mit Wirkung vom
13. Mai 2009 auf 0,38% gesenkt. Daraus ergeben
sich folgende neue Zinssätze:
Stundungszinsen: 4,88%
Aussetzungszinsen: 2,38%
Anspruchszinsen: 2,38%
Information zur neuen Selbständigenvorsorge
Per 1.1. 2008 gilt die Abfertigung NEU verpflichtend für freie Dienstverträge, die dem ASVG unterliegen
und Selbständige, die gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind. Für freiberuflich
Selbständige sowie Land- und Forstwirte gilt ein Wahlrecht. Damit wird es zukünftig für alle die im
Berufsleben stehen eine betriebliche Vorsorge geben! Mehr dazu lesen Sie
hier.
Betriebliche Altersvorsorge
Die
betriebliche Altersvorsorge
- insbesondere in Form einer Pensionszusage an den Geschäftsführer/Gesellschafter einer GesmbH - gewinnt zunehmend
an Bedeutung.
Aber auch kollektive Vorsorgemodelle - für alle oder bestimmte MitarbeiterInnen - machen für das Unternehmen
und steuerrechtlich viel Sinn.
Mit dem Beratungsunternehmen
Hoffmann & Partner Sozialkapitalmanagement GmbH kooperieren wir seit Jahren mit einem erfahrenen und kompetenten
Spezialisten auf diesem Gebiet.
Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie uns oder wenden sich unter Berufung auf uns direkt an den Geschäftsführer,
Herrn Erich R. HOFFMANN.