Editorial

Die Lohn- und Einkommen-steuerpflicht wird künftig erst bei einer Bemessungsgrundlage von € 11.000 jährlich fällig, der unterste und der mittlere Steuertarif sinken, der Spitzensteuersatz bleibt zwar unverändert bei 50 %, wird künftig erst ab einem Jahreseinkommen von € 60.000 fällig. Das sind die Kernpunkte der Steuerreform, die nun beschlossen wurde. Die Tarifreform wurde mit April wirksam, gilt aber rückwirkend ab 1.1.2009. Im Zentrum der Steuerreform 2009 stehen die Familien. Ein neuer Kinderfreibetrag, die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bis zu einem Betrag von € 2.300 im Jahr sollen spürbare Entlastung für die Eltern bringen.

Für Unternehmer wurde ein neuer Gewinnfreibetrag eingeführt. Dieser kann aber erst ab 2010 in Anspruch genommen werden.

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Journal August 2010

Klienteninfo 03/2010